Segal-Seminare

Anmelde- und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Für die Seminare in Deutschland werden sie mit dem Eingang des Anmeldeformulars verbindlich und die Seminargebühr muß am Anfang des Seminars bezahlt werden. Für die Seminare in Frankreich werden die Anmeldungen mit Eingang der Anzahlung verbindlich. Der Restbetrag muß am ersten Tag der
Veranstaltung bezahlt werden.

Rücktrittsbedingungen für die Seminare in Deutschland:

  • Wenn Sie sich in den letzten 3 Wochen vor Seminarbeginn abmelden und Ihr Platz nicht belegt werden kann, berechnen wir die volle Seminargebühr.
  • Wenn Sie sich davor abmelden oder Ihr Platz belegt werden kann, bezahlen Sie 20,– Euro Bearbeitungsgebühr.

Rücktrittsbedingungen für die Seminare in Frankreich

  • Wenn Ihr Platz unabhängig vom Rücktrittsdatum an jemand anderen vergeben werden kann,
  • oder wenn Sie sich bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abmelden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro.

Falls Ihr Platz nicht belegt werden kann und

  • Sie sich in den letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, aber mindestens 10 Tage davor, abmelden, wird Ihre Anzahlung einbehalten.
  • Sie sich erst in den letzten 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn abmelden, berechnen wir den Gesamtbetrag des Veranstaltungspreises.

Mindestteilnehmerzahl

Wird die Mindestteilnehmerzahl (6 Personen) nicht erreicht, kann (muß nicht) die Veranstaltung von uns abgesagt werden. In diesem Fall geben wir spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bescheid. Die eingezahlten Beträge werden voll zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht.

Leistungen

Der Umfang der von uns erbrachten Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen unserer Broschüren. Kleine Änderungen sind möglich, solange sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Haftungsbedingungen

  • Beschränkung der Haftung: Unsere Haftung ist auf das Dreifache der Gesamtkosten der Veranstaltung beschränkt  a) im Falle der Fahrlässigkeitunsererseits; b) oder wenn wir für einen dem Veranstaltungsteilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens als Veranstalter verantwortlich sind.
  • Haftung bei Urlaubsaktivitäten: Die Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten, wie auch an der Arbeit an Haus und Hof müssen Sie selbst verantworten. Sport- und Arbeitsgeräte sowie Fahrzeuge sollten Sie vor Benutzung selbst überprüfen. Für etwaige Unfälle haften wir im Rahmen der unter 1 aufgeführten Haftungsbeschränkungen.
  • Erfüllungsgehilfen: Wir haften (wie unter 1 beschränkt) für ein Verschulden von Personen, die wir damit betrauen, eine Leistung im Rahmen der Veranstaltung zu erbringen.

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